Digitalpolitik: FDP an Bord

Nun hat es nach den Grünen also auch die FDP geschafft: Digitalpolitik steht auf dem Programm! Seit heute ist das Positionspapier «Digitalpolitik» der FDP über das Internet abrufbar. Gerade gelesen, will ich meine Eindrücke mit der Welt teilen.

Das Papier beginnt vielversprechend. Es ist die Rede von technologischem Fortschritt, ja gar von einem wichtigen Stellenwert der digitalen Welt in unserem Alltag. Sympathisch sind auch die einleitenden Worte zum Urheberrecht. Die FDP sieht eine Entwicklung der digitalen Gewohnheiten, die zu neuen Herausforderungen führen. Die damit einhergehenden Probleme zu lösen sei in der Eigenverantwortung der Unternehmen und Künstler, «staatlichen Interventionismus» lehnt die FDP ab.

Leider ist im Abschnitt «Liberale Anpassung des wirtschaftlichen Modells» dann aber die Rede von illegalen Downloads, ausserdem werden die Urheber ermutigt, ihre Werke mit technischen Mitteln zu schützen. Ein verwunderlicher Vorschlag, denn gemäss dem gleichen Text wird die Nachfrage nach bezahlten Leistungen im Internet nicht erfüllt – weder quantitativ noch qualitativ und schon gar nicht in der Vielfalt. Digital Rights Management (DRM), was die FDP mit technischen Mitteln wohl meint, steht den qualitativen Anforderungen der Konsumenten entgegen – die Situation würde also verschlimmert statt verbessert.

Wenig überraschend will die FDP am Konzept «Geistiges Eigentum» festhalten:

Urheberrechte müssen als Eigentumsrechte geschützt werden – es ist notwendig, den Kampf gegen das Herunterladen fortzusetzen und zu intensivieren – die Urheber und Rechtsinhaber sind aber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke und die Durchsetzung ihrer Rechte selber verantwortlich.

Das ist schade, denn das Internet führt eindeutig vor Augen, dass im Reich der digitalen Kopie nicht die gleichen Regeln gelten wie etwa im CD-Laden oder im Kino. Immaterialgüterrechte als Eigentumsrechte zu verstehen, also immaterielle Güter einem Auto oder Apfel gleichzusetzen, funktioniert nicht.

Gut finde ich wiederum die Forderung nach dem Recht für Urheber, ihre Werke «gratis» abzugeben – also z.B. unter einer Creative-Commons-Lizenz. Auch der folgende Satz freut mich, womit wir beim Thema Privatsphäre sind:

Ausser in Strafverfahren dürfen Daten ohne Wissen und Einverständnis der Betroffenen weder gesammelt noch bearbeitet werden.

Ich hoffe, die FDP meint es so wie es da steht und stellt sich konsequenter Weise auch gegen die Vorratsdatenspeicherung. In Anbetracht der anstehenden BÜPF-Revision wäre das super.

Dann ist da noch ein Abschnitt über E-Voting und E-Collecting. Die FDP steht der elektronischen Stimmabgabe vorbehaltlos positiv gegenüber und wertet die vergangenen Experimente mit Vote Électronique als Erfolg. Beunruhigend, zumal die bestehenden Lösungen weder transparent noch sicher sind. Solange das nicht geändert wird, kommt E-Voting nicht in Frage.

Auch wenn einige wichtige Punkte wie Netzneutralität oder zentrale Datenbanken nicht angesprochen werden, freut es mich, dass sich nun, neben den Piraten und den Grünen, auch die FDP digitalpolitische Gedanken macht. Möge die Debatte beginnen!