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Bundesverwaltungsgericht verlangt zuverlässige Anonymisierung für Street View.

04.04.2011 | 2 Kommentare

Der lang ersehnte Entscheid ist da: Die Privatsphäre muss auch von Giganten wie Google respektiert werden! In Zukunft müssen alle Gesichter und alle Autonummern verpixelt werden. Notfalls von Hand, findet das Bundesverwaltungsgericht. Mehr noch: Im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie z.B. Gefängnissen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern müssen alle Personen vollständig anonymisiert sein – also auch Kleidung und Hautfarbe. Bisher wurden lediglich 98% aller Gesichter automatisch verwischt. Sehr erfreulich ist das Verbot, Höfe und Gärten online zu stellen, sofern sie von «gewöhnlichen» Passanten nicht gesehen würden. Ausserdem stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es nicht ausreicht, die Daten der Aufnahmefahrten auf der Website von Street View anzukündigen. Zukünftig muss Google sie auch in den Lokalzeitungen publizieren. Street View soll aber ausdrücklich nicht verboten werden, denn es bestehe auch ein privates und öffentliches Interesse.

Grundsätzlich empfinde ich dies als gutes Urteil, das übrigens fast vollständig der Klage des Eidgenössischen Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür entspricht. Interessant ist auch die Feststellung: «Der Mehraufwand gefährdet die Existenz von Google offensichtlich nicht.» Ehrlich gesagt bin ich auch bereit, einen kleinen Beitrag für die Nutzung von Street View zu bezahlen, wenn das der Preis für die Achtung meiner Privatsphäre ist.

Edit vom 5. April 2011, 09:30: Wenngleich ich dieses Urteil als konsequent sehe, werden doch Fragen aufgeworfen, deren nähere Betrachtung sich lohnt. Für mich ist klar: Solange eine Zeitung bei jedem Bild die Rechte der abgebildeten Personen respektieren muss, muss es auch Street View. Gleiches Recht für alle. Doch wie sieht es bei Diensten wie Facebook aus? Grundsätzlich müssen dort die User in der Pflicht sein. Doch wie kann ich kontrollieren, ob ein Bild ohne meine Erlaubnis verbreitet wird, wenn ich vom Profil ausgeschlossen bin? Ab wann gilt ein Bild als veröffentlicht? Darf ich auf Facebook meinen 10 guten Freunden zeigen, wie ein Arbeitskollege an einer Party tanzt? Darf ich es 100 Freunden zeigen? Oder 1000? Scheinbar gerät durch das Internet die Gesetzgebung einmal mehr an ihre Grenzen. Verzwickte Situation. Ich empfehle auch die Konsulatation von Phlippe Wampflers Gedanken dazu.

Kommentare

2 Responses to “Bundesverwaltungsgericht verlangt zuverlässige Anonymisierung für Street View.”

  1. Denis Simonet
    April 4th, 2011 @ 19:18

    Es gibt die Haltung, dass es bei dem Urteil um unverhältnismässige Prinzipienreiterei geht. Doch was wäre die Alternative? Ist es OK, wenn in einem Bild die Anonymisierung fehl schlägt? Was bei 10 Bildern? Und bei 100, 1000, 10000? Wenn man ausserdem eine Verletzung bei einem Bild zulässt: Darf man sie auch bei einem Bild in der Zeitung zulassen? Entweder existiert das Recht am Bild oder eben nicht. Wenn es existiert, muss für alle Bilder und für jeden dasselbe gelten, für Zeitungen, Privatpersonen und auch für Google.

  2. Sony: Offener Brief an den Datenschutzbeauftragten : Denis Simonet
    May 25th, 2011 @ 11:46

    [...] hoffe, damit offene Türen einzurennen. Denn in diesem Fall sind mehr Menschen betroffen, als bei Street View – immerhin fast jeder 20. Schweizer. Betreff: Untersuchung der Datenbearbeitungsmethoden von [...]

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