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Gebühren auf Leerdatenträger: Schluss mit der Abzocke!

28.02.2011 | 5 Kommentare

Auch die Piraten nehmen den Kampf gegen den Terror auf. Doch bei uns hat das alles nichts mit islamischer Vollkörper-Bekleidung und Moschee-Extensions zu tun. Die «Bedrohung» ist so schweizerisch wie die Rösti und versteckt sich in einem kleinen Absatz des Urheberrechtsgesetzes. Konkret ist er in Artikel 20 vorzufinden:

Art. 20 Vergütung für den Eigengebrauch

1 Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.

2 Wer zum Eigengebrauch nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet dem Urheber oder der Urheberin hiefür eine Vergütung.

3 Wer Leerkassetten und andere zur Aufnahme von Werken geeignete Ton- und Tonbildträger herstellt oder importiert, schuldet dem Urheber oder der Urheberin für die Werkverwendungen nach Artikel 19 eine Vergütung.

4 Die Vergütungsansprüche können nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.

Die Verwertungsgesellschaften dürfen demnach also eine Gebühr auf leere Datenträger erheben. Sehr angetan von dieser Möglichkeit ist die SUISA, die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Sie sorgt dafür, dass wir auf jede leere CD und DVD eine Abgabe bezahlen. Doch das reicht ihr nicht. Auch für Media-Stations und MP3-Player wie iPods werden wir wegen potenziellen Privatkopien zur Kasse gebeten. Zwischen 30 und 80 Rappen pro Gigabyte. Und sollte das Bundesverwaltungsgericht zustimmen, werden bald sogar noch 30 Rappen pro Gigabyte auf Mobiltelefone fällig! Was kommt als nächstes? Gebühren auf Speicherkarten, USB-Sticks oder gar Festplatten?

Natürlich darf das nicht passieren. Deshalb haben wir bereits über 3000 Unterschriften gegen dieses Vorgehen gesammelt. Diese Gebühren mögen im Zeitalter der Musikkassetten Sinn ergeben haben, sind in diesem Jahrtausend aber schlicht veraltet und realitätsfremd. Die SUISA wirft uns vor, mit falschen Zahlen zu arbeiten. Sie begründet diese Unterstellung damit, dass die Gebühren legal erhoben werden. Doch wir stellen nicht die Legalität sondern die gesetzliche Stützung dieses Vorgehens in Frage. Enteignungspläne nennt es die SUISA. Wir nennen es Vernunft! Unterschreibe noch heute unsere Petition gegen die SUISA-Gebühren auf leere Datenträger und erzähle deinen Freunden, Bekannten und Verwandten davon: http://www.abgabenterror.ch/

Kommentare

5 Responses to “Gebühren auf Leerdatenträger: Schluss mit der Abzocke!”

  1. Philippe Wampfler
    February 28th, 2011 @ 16:06

    Diese Forderung ist äußerst populistisch:
    1.) Es handelt sich nicht um »Terror«, sondern um eine legale Gebühr. Es wäre unsinnig, jedes Mal, wenn bei der Migros MwSt fällig wird, von »Terror« zu reden. Vgl. http://philippe-wampfler.com/2011/02/09/handelt-es-sich-bei-suisa-gebuhren-um-%C2%BBterror%C2%AB/
    2.) Ich sehe kein Argument, warum diese Gebühr nicht erhoben werden darf. Natürlich mag niemand Gebühren: Aber gerade diese Gebühr ist sinnvoll. Sie ermöglicht es uns nämlich, ein liberales Urheberrecht zu leben. Wir füllen unsere MP3-Spieler mit heruntergeladener Musik und dürfen das deshalb, weil wir schon eine Abgabe dafür entrichtet haben.
    3.) Auf einem GB haben 10 CDs Platz. Dafür zahlt man maximal 80 Rappen. Finde ich fair.
    4.) Und warum sollten Mobiltelefon gerade davon ausgenommen sein? Weil niemand auf dem Handy Musik hört? Und alle für ihre Klingeltöne Urheberrechtsgebühren bezahlen?
    5.) Meine Meinung: Zuerst das Urheberrecht ändern, dann die Gebühren.

  2. Denis Simonet
    March 1st, 2011 @ 10:42

    Es mag sein, dass die Forderung populistisch ankommt. Jedoch ist es Fakt, dass die Verwertungsgesellschaften durch den betroffenen Absatz auf alle möglichen Speichermedien Gebühren erheben (können). Doch wofür? Um ein privates Backup meiner gekauften Musik oder Filme zu machen? Das muss gebührenfrei sein! Um gekaufte Musik auch noch auf meinem MP3-Player speichern zu dürfen? Dafür habe ich beim Erwerb der Musik schon bezahlt! Weil Musik ohne zu bezahlen gezogen und abgespeichert wird? Diese Sichtweise entspricht nicht der Intention dieses Gesetzes. Doch selbst wenn: Warum sollen die ehrlichen Käufer für Leute bezahlen, die schmarotzen?

    Terror wird in der Umgangssprache für aggressive Umgangsformen oder extreme Belästigung verwendet (Quelle: Wikipedia). Wenn ich auf immer mehr Geräte Urheberrechtsgebühren bezahlen muss, empfinde ich das als aggressiv und belästigend zugleich.

    Ich gebe dir Recht, dass das Urheberrecht geändert werden muss. Und genau das haben wir mit der Petition vor: Das Urheberrecht soll bei der Regelung der Privatkopie angepasst werden. Natürlich gibt es auch an vielen anderen Orten dringenden Revisionsbedarf. Aber irgendwo muss man ja anfangen. Was die Piraten mit dem Urheberrecht vor haben findest Du in unserem Positionspapier: http://www.piratenpartei.ch/Modernisierung_des_Urheberrechts

  3. Marc Wullschleger
    March 1st, 2011 @ 10:54

    Ich schliesse mich dem Vorredner an, dass diese Forderung sehr populistisch und wenig durchdacht ist. Privates Kopieren wird eben gerade deshalb erlaubt, weil damit gleichzeitig ein Beitrag (hier auf Datenträger) abgeschöpft wird, die anschliessend an die Kreativen verteilt werden. Dies wurde bewusst so vom Gesetzgeber vorgesehen. Ich kann Dir sogar die genaue Belegstelle liefern, weswegen Deine Behauptung, dass dies nicht die “Intention des Gesetzes” sei, völlig aus der Luft gegriffen ist. Wäre dem nicht so, müsste jeder einzelne private Kopiervorgang erfasst werden und analysiert werden, ob es sich dabei um ein Werk handelt, das urheberrechtlich geschützt ist. Das dies niemand will und das Persönlichkeitsrecht sowieso als absolute Schranke des Urheberrechts bleiben muss, ist ja wohl klar. Insofern kommt es zwangsläufig zu einer Pauschalisierung von Gebühren. Na und? Sind wir doch ehrlich: Filesharing und Sharehosting sind ein tagtägliches Phänomen und v.a. die jungen Menschen machen Gebrauch davon. Wenn Du nun sagst, Du nutzt diese privaten Kopiervorgänge nur für das Backup, halltest Du Leute für ziemlich dumm. Zudem: Wenn ihr eine derartige Abschaffung fordert, müsst ihr mir schon erklären, wie dann die Kreativen zu ihrem Geld kommen sollen. Denn Kreative und Unterhaltungsindustrie dürfen nicht in einen Topf geworfen werden. Ich kenne viele Künstler, die zwar die SUISA nicht mögen, aber immerhin von ihr noch etwas Geld bekommen.

  4. Stefan M.
    March 1st, 2011 @ 14:02

    Die Festplatten werden immer grösser und klar könnte man zig Millionen Musikstücke auf einer 3 TB Festplatte speichern.

    Dann könnte ich also 30’000 MusikCDs darauf speichern und 1 Jahr Musik hören ohne das ich jemals was doppelt geniessen muss?

    Auf einer solchen Festplatte kann ich genauso gut Backups abspeichern.

    Warum sollte ich nun also (30RP / GB) 2400 CHF mehr bezahlen für Backups? Jeder vernünftige Mensch merkt, das die Abgabe zwischen 30-80RP ein mehrfaches beträgt als die Speicherkosten selbst.

    Diese unrealistische Grösse kommt dank den extrem hohen Speicherkapazitäten zustande, welche definitiv nur Abzocke genannt werden können.

    Sehr geehrter Herr Philippe Wampfler, die nette Mehrwertsteuer beträgt 8%. Wenn ich nur 8% bezahlen müsste auf Mehrabgaben bezüglich Musik wäre mir dies recht. Bei einer 3 TB Festplatte macht das im günstigsten Falle eine Preisver4,5fachung (30rp / GB).

    Ich nenne dies definitiv Abzocke!

  5. Marc Wullschleger
    March 1st, 2011 @ 14:38

    Werden die Festplatten wirklich immer grösser? Mit den neuen SSD Festplatten ist eine deutliche Gegentendenz zu verzeichnen. Die Leute brauchen eigentlich gar nicht so viel Speicherplatz. Das Leben in der Cloud und viele innovative Streamingmodelle zeigen dies tagtäglich.

    Ich weiss nicht, was das für komische Rechenbeispiele sind. Jedenfalls ist der gemeinsamer Tarif 4d (GT 4d), «privates Kopieren auf Leerdatenträger» der SUISA entscheidend (http://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/Tarife/GT4d-Tarif.pdf). Demnach muss etwa für Audiogerät mit einem 32 GB Speicher pro GB 0.30 CHF entschädigt werden.

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