Affinität zu Kreuzen Voraussetzung für Lehrpersonal
13.10.2010 | 2 Kommentare
Jetzt ist es offiziell: Ein guter Lehrer kann nur sein, wer Kreuze mag. Wie das Bieler Tagblatt berichtet, endete der Streit um ein Kruzifix im Klassenzimmer mit der fristlosen Kündigung Valentin Abgottspons. Der Grund: Er weigerte sich, das im Kanton Wallis vorgeschriebene Kreuz während dem Unterricht aufzuhängen. Das katholische Nachrichtenportal kreuz.net spottet unter dem Titel Stur bis in die Hölle:
Im Schweizer Kanton Wallis mußte ein gottloser Lehrer entlassen werden, der vor eineinhalb Jahren ein Kreuz aus dem Klassenzimmer entfernte und sich weigerte, es wieder anzubringen. Das berichtete die ‘Neue Zürcher Zeitung’. Der Lehrer arbeitete in der Ortschaft Stalden. Es handelt sich um den Präsidenten einer militanten Gottlosen-Organisation.
Mit der militanten Gottlosen-Organisation meinen sie die Freidenker des Kantons Wallis, wo Herr Abgottspon als Präsident tätig ist. Im Gegensatz zu diesen lächerlichen Äusserungen berichten andere religiöse Plattformen, unter anderem die Reformierten, sinnvollerweise dasselbe wie die Tageszeitungen und verzichten auf infantile Drohungen mit der Hölle. Solche Vergleiche scheinen unter Katholiken übrigens üblich zu sein. Jedenfalls warnte uns Bischof Norbert Brunner vor grossen Katastrophen wie dem Nationalsozialismus und dem Kommunismus, die durch den Laizismus hervorgerufen werden. Dazu passt die folgende Antwort der Freidenker:
Bezüglich der gesellschaftlichen Katastrophen (Nationalsozialismus und Kommunismus) welche auf den “Unglauben” zurückgeführt wurden (obschon sich hier durchaus differenziertere Betrachtungen anbieten) möchten wir folgendermassen Stellung nehmen:
Wir haben nicht vor die Vergehen der Kirche der letzten Jahrhunderte aufzulisten weil ein konstruktiver Dialog auf diese Weise beeinträchtigt wird.
Doch zurück zur Entlassung. Der schweizerische Lehrerverband stellt sich hinter den Lehrer und sieht die Kündigung als rechtswidrig. Der Zentralpräsident Beat Zemp: «Das Abhängen eines Kruzifix ist kein Grund für eine fristlose Entlassung.» Eine fristlose Entlassung sei in schweren Fällen wie sexuellem Missbrauch gängig – in diesem Fall erscheine ihm die Massnahme übertrieben. Zu Abgottspons Tätigkeit bei den Freidenkern sagt er: «Solange er dieses Gedankengut nicht in seinen Unterricht einfliessen lässt, darf er Glauben, was er will.»
Dabei ist die nationale Rechtssprechung aber eigentlich klar. Laut Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1990, wie man auch in einer Story der BaZ nachlesen kann, verstösst das Anbringen von Kruzifixen in den Schulzimmern gegen die verfassungsmässig vorgeschriebene Neutralität der öffentlichen Schule. Genau so sieht es übrigens auch die Piratenpartei Schweiz. Ich hoffe, die Illegalität der Kündigung wird bereits von der ersten Instanz und nicht erst vom Bundesgericht festgestellt. Jedenfalls wünsche ich Herrn Abgottspon beim anstehenden Prozess viel Erfolg!
Tags: Freidenker > Laizismus > Laizität > Piratenpartei > Politik > Säkularisierung > Wallis
Kommentare
2 Responses to “Affinität zu Kreuzen Voraussetzung für Lehrpersonal”
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October 17th, 2010 @ 14:48
[...] sondern auch noch weiblich. Vier Beiträge wurden mit Melinda Nadj Abonji assoziiert. Wenn es um religiöse Fragen geht, kommt auch mal Karl Marx raus. Heisst das nun, ich bin ein kommunistischer und [...]
October 19th, 2010 @ 03:07
Sehr geehrter Herr Simonet
Mit dieser objektiven Darstellung der Sachverhalte schaden Sie dem Willen Gottes, zu dem wir verpflichtet fühlen.
Gott ist aber nur subjektiv erfahrbar. Deshalb bitte ich Sie, in Zukunft auf solch nüchterne Kommentare zu verzichten. Gott wird es Ihnen danken.
Damit Ihnen dies auch gelingt, rate ich Ihnen, meine letzte Predigt mit gefaltenen Händen anzusehen:
http://www.youtube.com/watch?v=xVPtRUi4_js
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Euer Padre Benedetto