Olten::The Chronicles – 14 Jahre Urheberrecht sind genug!
22.09.2010 | 3 Kommentare
Nach der erfolgreichen Piratenversammlung vom letzten Samstag komme ich mal wieder zum Bloggen. Wie für Piratenparteien üblich gab es auch im Bahnhofbuffet Olten einen Live-Sream und viele Traktanden. Weil wir wichtige und wegweisende Entscheide getroffen haben, werde ich diese als Serie mit dem Namen “Olten::The Chronicles” zusammenfassen. Und nun das wichtigste zuerst: Wir haben ein Positionspapier zum Urheberrecht!
Cool, das wurde aber auch Zeit!
Ja, da hast du recht. Das Urheberrecht ist eines unserer wichtigsten Themen. Genau aus diesem Grund kümmerte sich die zuständige Arbeitsgruppe monatelang um ein ausführliches und ausgereiftes Positionspapier. Das Resultat ist entsprechend genial: 17 Seiten mit konkreten Feststellungen, Forderungen und Fehlern im aktuellen System. Wir können nun genau begründen, warum der private Austausch von Kultur niemals illegal sein darf und aus welchen Gründen eine 14-jährige Schutzfrist von kulturellen Produkten vollkommen ausreicht.
Und was sind denn nun die zentralen Punkte?
Unsere Forderungen folgen aus der Präambel, die ich hier in voller Länge zitieren will:
Der Schutz geistiger Werke für die Gemeinschaft kann sich nur legitimieren, indem sie geistige Werke in ausreichender Anzahl und Qualität der Allgemeinheit zugänglich macht. Jedes geistige Werk enthält inhärent die Schöpfung anderer, daher hat jeder Urheber ein Interesse an der Begrenztheit dieses Monopols. Der Schutz geistiger Werke muss sich daher sowohl in Zeit, als auch im Umfang zurückhalten.
Das junge Urheberrecht ist durch technischen Fortschritt schneller ausgedehnt worden, als dies durch den Nutzen für die Allgemeinheit begründbar ist. Wir betrachten es als offensichtlich, dass die Urheber und die Verwerter ihr Privileg der Nutzung geistiger Werke über das Mass des Sinnvollen ausgedehnt haben und diese Privilegien nun zum Schaden der Gemeinschaft ausnutzen.
Auch ein geistiges Monopol muss sich nach sinnvollen Kriterien richten. Die Schutzwürdigkeit von geistigen Werken soll auch an der Originalität und Schöpfungshöhe gemessen werden. Den Schutz auf kleinste Variationen eines Werkes halten wir für eine Perversion der ursprünglichen Idee. Auch der Umkehrschluss gilt, dass triviale Verletzungen des Urheberrechts toleriert werden müssen wenn es der Gemeinschaft dienlich ist. Wir fordern daher ein Urheberrecht, welches den besten Zugang zu den besten Werken zum Wohle aller ermöglicht.
Daraus leiten wir ab:
Das Urheberrecht wird auf eine Schutzdauer von 14 Jahren begrenzt.
Wir halten eine begrenzte Frist von 14 Jahren für vollkommen ausreichend, um die Interessen der Künstler zu schützen. Nach diesen 14 Jahren soll jegliche Nutzung mit Namensnennung des ursprünglichen Künstlers möglich sein.
- Ob Bücher, CDs, Filme oder Spiele; der Grossteil der Einkünfte aus dem Verkauf wird in einem relativ kurzen Zeitrahmen nach der Veröffentlichung erzielt.
- In Anlehnung an das Patentrecht: Wenn Erfindungen, welche Millionen oder Milliarden zur Entwicklung kosten, nur einen Schutz von 20 Jahren geniessen, ist es schwer zu erklären, warum ein Buch einen Schutz von möglichen 120 Jahren und mehr geniessen sollte. Dieser Widerspruch zwischen Erfindung und Urheberrecht ist so offensichtlich, das er nur schwer mit den individuellen Rechten des Urhebers erklärt werden kann.
- 14 Jahre war die ursprüngliche Frist, welche 1790 in den USA als Urheberrechtsschutz gewährt wurde. Im Laufe des 20. Jahrhunderts kam es zu einigen starken Verlängerungen dieses Urheberrechts, welche heute bis 95 Jahre nach dem Tod gelten können, was theoretisch dazu führen kann, dass Werke fast 200 Jahre einen Schutz geniessen. Dies ist nicht mehr damit erklärbar, dass man den Urheber schützen will.
- Wir halten eine fixe Frist für sinnvoll. Es ist nicht einzusehen, warum ein Bild eines 20-Jährigen 50 Jahre länger geschützt sein soll, als das Bild eines 70-Jährigen. Das Urheberrecht ist dazu da, dem Künstler einen Vorteil zu geben, nicht seinen Kindern und Enkeln, diese profitieren bereits vom möglichen Gewinn des Urhebers. Eine fixe Zeit gibt jedem die gleichen Möglichkeiten, seine Schöpfung zu nutzen, unabhängig vom Alter. In diesem Sinne ist es eine faire Lösung.
Urheberrechtlich geschützte Werke welche vom Staat bezahlt wurden sollen gemeinfrei sein.
Werke, die im Auftrag von oder mit Mitteln des Staates erstellt wurden, sollen der Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Daher sollten diese Werke unmittelbar nach ihrer Produktion, oder nach einer kurzen Schutzfrist, in die Public Domain, die Gemeinfreiheit überführt werden. Dazu zählen wir insbesondere Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender, Kunstwerke die durch Kulturfördermittel finanziert wurden, Kartenmaterial oder Forschungsergebnisse, die an staatlichen Hochschulen, in staatlichem Auftrag oder mit staatlichen Mitteln finanziert, erzielt wurden.
Sonderrechte
- Sendeunternehmen sollen durch die Ausstrahlung von Sendungen keine verwandten Schutzrechte mehr erhalten.
- Wer heute eine Gemeinschaftsantenne betreiben will, also eine Sendung aus dem Äther in ein Kabelnetz überträgt, braucht dazu aufgrund von Artikel 37 des Urheberrechts eine Bewilligung des Senders. Ausserdem muss z.B. die Cablecom Urheberrechtsabgaben von ihren Kunden verlangen, obschon bereits die Sendeanstalten die Urheberrechte geregelt haben. Wir sind der Meinung, dass es ohne jegliche Einschränkung möglich sein soll, Inhalte von einem Medium in ein anderes Medium zu transferieren. Jeder soll jederzeit frei empfangbare Sendungen z.B. von einer Satellitenschüssel in ein Kabelnetz, oder auch in das Internet einspeisen dürfen.
Freistellung von Zugangsanbietern
- Zugangsanbieter und Datenübermittler dürfen nicht für übertragene Inhalte verantworlich gemacht werden.
- Die Netzneutralität im Internet muss gewährleistet sein.
- Es sollen keine Daten auf Vorrat gespeichert werden, ganz besonders nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Verwertungsgesellschaften
- Urheber müssen trotz Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften für die gezielte Nutzung ihrer Werke Creative Commons Lizenzen vergeben können.
- Die Urheber müssen bestimmen können, für welche Werke sie die Lizenzen an die Verwertungsgesellschaften abgeben wollen und für welche Werke sie diese nicht abgeben möchten.
- Wir fordern also, dass nicht die Autoren sondern deren Werke von den Verwertungsgesellschaften vertreten werden.
- Organisatoren von Anlässen sollen nur pro aufgeführtes Werk Abgaben leisten, wenn dieses von einer Verwertungsgesellschaft lizenziert ist. Heute muss ein Organisator für die gesamte Veranstaltung Abgaben leisten, auch wenn nur ein einziger Künstler der Verwertungsgesellschaft angehört.
- Bei Aufführungen von eigenen Werken soll der Künstler direkt von den Organisatoren entschädigt werden können. Heute müssen die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft geschickt werden, diese werden dann dem Künstler zurückerstattet (nach Abzug einer administrativer Gebühr).
- Wir verlangen zudem, dass alle aufgenommenen Künstler eine Stimme in der Verwertungsgesellschaft erhalten. Heute ist die Stimmberechtigung an den Umsatz geknüpft.
- Die Kopierabgaben und Leermedienabgaben sollen abgeschafft werden. Bis dies durchgesetzt ist, verlangen wir, dass die Abgaben klar auf allen Medien ausgewiesen werden.
Fair Use
- Nichtkommerzielle Projekte in jeder Form sollen Werke frei nutzen dürfen.
- Plattformanbieter, welche nichtkommerzielle Projekte beherbergen, sollen Einnahmen generieren dürfen.
- Die Schranken für die Nutzung kombinierter Werke sollen gesenkt werden.
- Zitate, z.B. Standbilder aus Filmen, Teile aus Musikstücken oder in Qualität und Auflösung reduzierte Bilder, sollen immer erlaubt sein.
Technische Schutzmassnahmen
- DRM soll verboten werden. Bis dahin müssen alle Geräte und Software klar gekennzeichnet werden, wenn sie DRM verwenden.
- Umsetzung: Art.39a soll durch ein DRM-Verbot ersetzt werden. Art. 39b wird dadurch nichtig, eine technische Fachstelle braucht es nicht mehr.
- Regionale Beschränkungen für die Verbreitung eines Werkes sollen verboten werden.
- Die Umgehung technischer Zugangsbeschränkungen soll explizit erlaubt werden.
Tauschbörsen
- Die einfache Nutzung von Tauschbörsen zu privaten Zwecken soll erlaubt sein.
- Es soll zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterschieden werden. Nur kommerzieller Nutzung soll geahndet werden.
- Ahndungen müssen einzelfallbezogen sein und als Antragsdelikt behandelt werden.
- Zivilklagen müssen ausgeschlossen bleiben, insbesondere gegen Internetprovider.
Die Werkserstellung im Auftrags- oder Arbeitsverhältnis soll klar geregelt werden.
Im Gegensatz zu Patenten und Designs, die im Arbeitsverhältnis entstehen (OR Art. 332), existiert keine entsprechende Regelung für Werke, die im Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Einzig für Programme findet sich eine Regelung (URG Art. 17), welche aber auch nicht mehr der heutigen Zeit entspricht. Zum einen ist nicht geklärt, welche Teilrechte die “ausschliessliche Verwendungsbefugnis” einschliesst, andererseits ist die Regelung in vielen Bereichen unzureichend: Reine “Programme” in diesem Sinne gibt es kaum noch; die Mehrheit der heute verwendeten Programme sind audiovisuelle Verbundswerke. Derartige Unklarheiten für Werke im Arbeitsverhältnis führen immer zu zahlreichen juristischen Streitigkeiten und verzögern zudem den Einsatz neuer Nutzungsformen. Die Piratenpartei fordert daher, dass dieser Missstand behoben wird. Wir schlagen eine Regelung analog OR Art. 332 vor.
Aber ist die Situation denn wirklich so schlimm?
Oh ja! Ich erinnere an Géraldine Savarys Inkompetenzbeweis und an die Firma Logistep AG, die illegal IP-Adressen sammelte und teuer an die Rechteinhaber verkaufte. Nachdem das Bundesgericht die Illegalität bestätigte, verschwand Logistep ins Ausland und macht nun unbeirrt in allen anderen Ländern weiter. Das plurilaterale Abkommen ACTA steht kurz vor dem Abschluss und in St. Gallen gab es mal wieder eine Einschüchterungsaktion der Musikindustrie. Die IFPI sieht immer noch die Apokalypse auf sich zukommen und vermittelt hartnäckig ein an den Haaren herbeigezogenes Bild der Realität. Leider auch mit Erfolg. Vernunft ist auf jeden Fall auch in der Schweiz in weiter Ferne.
Müsste sich das Urheberrecht nicht international ändern?
Unbedingt! Es gibt sogar internationale Verträge, die mit der Umsetzung unserer Forderungen neu verhandelt werden müssten. Die Berner Übereinkunft zum Beispiel schreibt eine Schutzfrist von 50 Jahre nach dem Tod des Autors vor. Die Schweiz soll dieses Abkommen kündigen und sich dafür einsetzen, dass Verträge, die darauf beruhen, in den internationalen Organisationen WIPO (World Intellectual Property Organization) und Welthandelsorganisation (WTO) neu verhandelt werden. Unter Umständen wäre sogar ein Austritt aus der WIPO nötig. Diese ehemals neutrale Partei ist zu einer internationalen Lobbyorganisation der Verwerter von geistigen Monopolrechten verkommen und deshalb grösstenteils nicht übereinstimmend mit unseren Forderungen. Auch Verhandlungen mit der WTO würden sich sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit den TRIPS-Verträgen als schwierig erweisen. Hier könnte die Schweiz eine Vorreiterrolle übernehmen und mit den Schwellenländern zusammenarbeiten, welche zu vielen Eingeständnissen gezwungen wurden.
Durch die Ratifizierung des Beitritts zu den Pirate Parties International (PPI) werden unsere Anliegen auf eine internationale Ebene gebracht. Die Möglichkeiten der digitalen Welt müssen global vernünftig und ohne Einschränkung unserer Grundrechte eingesetzt werden. Oder wie es Gregory Engels, Co-Präsident der PPI, an der Piratenversammlung sagte: “Piraten aller Länder, vereinigt euch!”
Kommentare
3 Responses to “Olten::The Chronicles – 14 Jahre Urheberrecht sind genug!”
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October 6th, 2010 @ 22:05
[...] Auch in dieser neusten Fassung ist ein ganzes Kapitel dem geistigen Eigentum gewidmet. Die Umgehung von DRM muss verboten sein, das bestehende Urheberrecht wird zementiert. ACTA hinterlässt durchgehend den Eindruck, dass gewisse etablierte und sehr umstrittene Praktiken aus den USA und Frankreich legitimiert werden sollen. Auf jeden Fall ist das ganze inkompatibel zu unserem Positionspapier zum Urheberrecht. [...]
January 3rd, 2011 @ 22:46
[...] der Piratenversammlung vom 18. September 2010 in Olten nahmen wir das Positionspapier «Modernisierung Urheberrecht» an. Während derselben Versammlung verabschiedeten wir auch die Positionspapiere [...]
May 2nd, 2011 @ 16:30
[...] Auch in dieser neusten Fassung ist ein ganzes Kapitel dem geistigen Eigentum gewidmet. Die Verwendung und Verbreitung von DRM-Umgehungstechnologien wird verboten, das bestehende Urheberrecht zementiert. Eine Fussnote billigt die Providerhaftung und die USA wollen Haftstrafen für die Aufzeichnung von Kinofilmen (z.B. per Camcorder). ACTA hinterlässt durchgehend den Eindruck, dass gewisse etablierte und sehr umstrittene Praktiken aus den USA und Frankreich legitimiert werden sollen. Auf jeden Fall ist das ganze inkompatibel zu unserem Positionspapier zum Urheberrecht. [...]