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Die Zeiten der privaten Netzpolizisten sind vorbei!

08.09.2010 | 3 Kommentare

In der Schweiz wird Realität, wovon die Internetbenutzer in anderen Ländern nur träumen können. Das Bundesgericht stellte heute Morgen klar: Die Privatsphäre steht über der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Die Firma Logistep AG späht schon seit Jahren Tauschbörsenbenutzer aus, die mutmasslich uhrheberrechtlich geschütztes Material zum Tausch anbieten. Die gewonnenen Daten verkauft sie dann an die Musik- und Filmindustrie. Dieses Geschäft mit IP-Adressen betreibt sie schon seit längerem, auch in Ländern wie Deutschland, Frankreich und die USA. Nun stellte unser oberstes Gericht fest, dass IP-Adressen Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes darstellen. Logisteps Vorgehen ist somit ein Eingriff in die vom Staat zu schützende Privatsphäre der Netz-User und folglich illegal. Logistep muss nun, mangels rechtlicher Grundlagen, ihre Tätigkeit als Hilfssheriff der Contentindustrie in der Schweiz einstellen.

Der Eidgenössische Datenschützer zeigt sich in einer Medienmitteilung bestätigt:

Das Bundes gericht ist der Argumentation des EDÖB praktisch vollumfänglich gefolgt und setzt damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen.

Seine Zusammenfassung des Urteils:

Laut heute ergangenem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne sind IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Weiter erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der heutige Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund. Die Firma Logistep AG darf ab sofort keine Daten mehr sammeln und weitergeben, d.h. sie muss jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einstellen.

Auf die haltlosen Aussagen von Logistep im Artikel von 20 Minuten will ich gar nicht eingehen. Es dürfte jedem klar sein, dass dies lediglich geschäftsförderndes Geschwafel ist. Das Bundesgericht korrigierte mit diesem Urteil den vorangehenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Zu Recht!

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Kommentare

3 Responses to “Die Zeiten der privaten Netzpolizisten sind vorbei!”

  1. Die Schweiz Vorreiter im Abschaffen von Internet-Hilfspolizisten | (bissige?) Blogs eines Schweizers
    September 9th, 2010 @ 10:45

    [...] ein definitives aus für private Schnüffeleien nach IP-Adressen und dessen Verkauf. Via Blognachricht von Denis Simonet darauf aufmerksam [...]

  2. Denis Simonet » Olten::The Chronicles – 14 Jahre Urheberrecht sind genug!
    September 22nd, 2010 @ 18:40

    [...] ja! Ich erinnere an Géraldine Savarys Inkompetenzbeweis und an die Firma Logistep AG, die illegal IP-Adressen sammelte und teuer an die Rechteinhaber verkaufte. Nachdem das Bundesgericht die Illegalität bestätigte, [...]

  3. Denis Simonet » Quellenschutz auch für Kommentare!
    November 10th, 2010 @ 13:42

    [...] Das Bundesgericht sagt: Medienhäuser dürfen gegenüber der Justiz die Identität der Verfasser von Blog-Kommentaren geheim halten, sofern ihr Beitrag ein Minimum an Information enthält. So berichtet der Tagesanzeiger über den Entscheid der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des höchsten schweizer Gerichts. Regelmässig erscheinende Medien dürfen somit gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Identität von Informanten geheim halten, auch wenn es um einen Online-Kommentar geht. Der Quellenschutz, gewährt in Artikel 28 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, wird dadurch gestärkt. Einmal mehr ein vernünftiger und einwandfreier Entscheid des Bundesgerichts! Schon im Fall Logistep überzeugten die Bundesrichter durch gute Recherchen und den einzig richtigen Entscheid: Logistep handelt illegal. [...]

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