Posted by Denis Simonet under Piratenpartei on July 15 2010, 1 comment |

Die EU-Kommission verpasste Christian Engström einen Maulkorb: Er darf keinen öffentlichen Dialog zu den Fortschritten in ACTA führen. Das europaparlamentarische Komitee für Freiheitsrechte (civil liberties committee, LIBE) sagt: “Ihr könnt uns mal!” Zumindest vermutet dies La Quadrature Du Net. Das Resultat: Uns steht trotz Geheimhaltung der konsolidierte Text vom 1. Juli als Leak zur Verfügung.

Seit der Veröffentlichung im April gab es einige Änderungen. Dazu gekommen ist der Abschnitt Allgemeine Definitionen. Demnach wird in ACTA als geistiges Eigentum bezeichnet, was im zweiten Teil von TRIPS in den Artikeln 1-7 als solches behandelt wird. Es gibt aber immer noch keine Regelung, dass das nationale Datenschutzgesetz über ACTA steht. Dies ist problematisch, da einige Bestimmungen sehr einschneidend in unsere Privatsphäre wirken können. Eine solche Initialbestimmung wurde uns vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) in Aussicht gestellt.

Definitiv drin ist die De Minimis-Regelung bei Grenzmassnahmen. So soll es den Ländern freigestellt sein, bei Waren im Reisegepäck in kleinen Quantitäten im nichtkommerziellen Rahmen auf die Anwendung der ACTA-Bestimmungen zu verzichten. Diese Handhabung ist aber explizit nicht zwingend – die Kriminalisierung unbescholtener Personen ist also weiterhin möglich und wird durch ACTA sogar legitimiert. iPod-Durchsuchungen zum Beispiel sind erlaubt.

Auch bei Urheberrechtsfragen dürfen Internetbenutzer für privaten und nichtkommerziellen Kulturaustasuch strafrechtlich verfolgt werden. Im Rahmen der Providerhaftung hätte die USA am liebsten ein Notice-and-Take-Down-Verfahren (z.B. 3-strikes) vorgeschrieben – ganz nach dem Vorbild DMCA. Auch auf das Konto der USA gehen Forderungen zum strengeren Schutz von technischen Schutzmassnahmen wie DRM. Am liebsten hätte sie natürlich, dass für die Verfolgung solcher Raubmordkopiervorgänge persönliche Daten zwischen den Zollbehörden ausgetauscht werden.

Änderungen in ACTA sind übrigens auch nach Abschluss der Verhandlungen möglich! Was jetzt also weggelassen wurde, um ACTA durchzuboxen, kann jederzeit eingeführt werden. Zwar müssen auch dann wichtige Änderungen vor das Parlament. Doch wenn ein durchschnittlicher Mandatsträger die Wahl hat, ein bestehendes Abkommen zu kündigen oder “nur” die bösen Filesharer etwas zu kriminalisieren, dürfte jedem klar sein, wofür er sich entscheidet…

Mal schauen, was die nächste Verhandlungsrunde bringt. Diese findet schon bald in den USA statt. Das Ziel ist weiterhin, die Verhandlungen bis Ende Jahr abzuschliessen. Ich hoffe auf viele weitere Leaks – und auf den baldigen Stopp dieses Kriminalisierungsabkommens.

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  • [...] einmalig ein Text veröffentlicht wird, den nicht mal die Verfasser verstehen und der mittlerweilen total veraltet ist. Auf diese tragischen und undemokratischen Zustände macht der offene Brief der deutschen Piraten [...]

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