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News zum Bundestrojaner

06.07.2010 | Keine Kommentare

Endlich sind sie da: Die “Antworten” auf die offenen Fragen zur BÜPF-Totalrevision! Der Informationsgehalt ist leider noch kleiner als beim ersten Versuch. Damals beantwortete das Bundesamt für Justiz die wichtigsten Fragen mit ausweichenden Aussagen. Diesmal ist es nicht anders – überzeug dich selber:

Frage: Darf ich eine Antitrojanersoftware schreiben, die den Bundestrojaner finden, entfernen und verhindern kann und diese dann im Internet, öffentlich und jedem zugänglich, anbieten?

Antwort: Das BJ ist nicht in der Lage hier eine abschliessende Antwort im Sinne einer Zusicherung zu geben. Es wird den Gerichten obliegen, zu beurteilen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht.

Anmerkung: Die Kompetenzstelle für eine Gesetzesrevision weiss also nicht, welche Auswirkungen die Revision hat? Interessant!

Frage: Warum wird der Konkurs der kleinen Serviceanbieter die ihre fernmeldedienstliche Tätigkeit berufsmässig ausüben in Kauf genommen?

Antwort: Die Frage wurde mit E-Mail vom 3. Juni 2010 bereits beantwortet. Zu der in der Fragestellung enthaltenen Meinungsäusserung nimmt das BJ keine Stellung.

Anmerkung: Damals war die Antwort (Auszug):

Gemäss Art. 2 Abs. 1 a und b VE BÜPF müssen die dort aufgeführten Personen nur dann in der Lage sein eine Überwachung durchzuführen, wenn sie ihre fernmeldedienstliche Tätigkeit berufsmässig ausüben.

Schwanzbeisser ahoi?

Frage: Ist es legitim, den Bundestrojaner mit einem Argument zu begründen, das nur durch das Wort des Bundesamts für Justiz gestützt ist? Wäre es nicht notwendig, eine Statistik anzufertigen oder zumindest eine Expertenmeinung einzuholen? Es handelt sich hier immerhin um einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte. Ich teile zwar Ihre Ansicht bezüglich Verschlüsselung, empfinde eine pure Meinung aber als nicht adäquat um einen Bundestrojaner einzuführen.

Antwort: Auch diese Frage wurde mit E-Mail vom 3. Juni 2010 bereits beantwortet. Die neue Frage gibt die Meinung des Fragestellers wieder, zu der das BJ keine Stellung nimmt.

Anmerkung: Hat noch jemand das Gefühl, dass er keinen Bock auf diese Fragen hatte? Damals fragte ich etwas total anderes!

Zum Schluss rät mir der Herr Seiler:

Abschliessend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es Ihnen selbstverständlich unbenommen ist, Ihre Meinung bzw. Änderungsvorschläge im Rahmen des bereits laufenden Vernehmlassungsverfahren einzubringen (Ende der Vernehmlassungsfrist: 18. August 2010).

Genau das werden wir tun!

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