Letzten Montag war der AdACTADay. Ich traf mich mit Unterhändlern der drei Duzend ACTA-Staaten – vier weitere Piraten waren dabei. An diesem halbstündigen Treffen erklärte Stephan Urbach klar, deutlich und ausführlich unsere Kritik am intransparent verhandelten Abkommen gegen Filesharing. Die Delegierten erwiederten Unverständnis. Sie betrachten die Transparenzforderungen zehntausender Bürgerinnen und Bürger weltweit als bereits erfüllt. Denn der Stand des Textes vom April 2010 wurde veröffentlicht und viele Informationen sind offiziell abrufbar – verstreut auf verschiedenen Webseiten der einzelnen Delegationen. Sie sahen nicht ein, dass wir weiterhin nach Transparenz schreien, wo sie doch so brav waren.
Doch nun haben sich unsere Vorwürfe erneut bestätigt. Nach der neunten Verhandlungsrunde in Luzern lässt Jürg Herren vom Institut für geistiges Eigentum verlauten: es gibt keine Veröffentlichung des neuen Zwischenstands. Einzig eine magere Medienmitteilung wurde publiziert. Von den EU-Vertretern weiss heise.de aber: die Providerhaftung ist nicht vom Tisch. Laut Shinpei Yamamoto vom japanischen Wirtschaftsministerium ist ausserdem immer noch offen, wie die Umgehung von DRM geregelt werden soll. Möglich wäre zum Beispiel der Verlust unseres Rechts auf eine Privatkopie. Jorge Amigo Castañeda von Mexiko bestätigt, dass es keine festgeschriebenen Zollhilfemassnahmen für das Patentrecht geben wird. Der Mexikaner erklärte uns beim Treffen übrigens auch, wie schlimm die Raubmordkopierer für die Wirtschaft Mexikos seien und gab Regelungen zum Urheberrecht als Verhandlungsgrundlage seines Landes an. Aus der Medienmitteilung kann man auch entnehmen, dass keine iPod-Durchsuchungen an Grenzen vorgeschrieben werden und geltendes Recht für “Geistiges Eigentum” nicht angerührt wird. Das Regelwerk werde auch nicht mit unseren Grundrechten in Konflikt geraten.
Obwohl laut der erwähnten Mitteilung in acht Bereichen ACTAs Fortschritte erzielt wurden, gibt es keine Veröffentlichung derselben. Die offizielle Begründung: ein teilnehmendes Land ist dagegen und verhindert somit einen Konsens. Es ist an der Zeit, den ACTA-Verhandlungsdelegierten den zentralen Grundbegriff einer modernen und rechtsstaatlichen Demokratie zu erklären. Wie immer ziehe ich Wikipedia zu Hilfe. Et voilà:
Transparenz ist in der Politik ein Zustand mit freier Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems und den Bürgern. Damit eng verbunden ist die Forderung nach Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip. Als Metapher dient die optische Transparenz: Ein transparentes Objekt kann durchschaut werden.
Daraus folgt: von Transparenz ist bei ACTA keine Spur! Nun mag es gewissen Regierungsvertretern nicht klar sein, warum wir sowas überhaupt benötigen. Auch hier hilft Wikipedia weiter:
Im öffentlichen politischen Diskurs wird Transparenz zumeist positiv gebraucht und ist Ziel verschiedener Initiativen. Sie wird wie folgt begründet:
- Essentieller Bestandteil der Demokratie: Transparenz ist grundlegend für eine freie Willensbildung und eine fundierte Wahlentscheidung.
- Feedback-Funktion: Transparenz ermöglicht den Bürgern, Probleme wahrzunehmen, Beschwerden zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu erfahren und zu erörtern und diese den politischen Repräsentanten mitzuteilen. Dadurch kann der Repräsentant die drängenden Probleme wahrnehmen und folglich effizienter arbeiten.
- Anreiz zur Loyalität und Bürgernähe / Disziplinierungseffekt: Transparenz drängt den Politiker dazu, die Wünsche der Bürger umzusetzen.
- Verhinderung von Machtmissbrauch: Machtmissbrauch soll dadurch unterbunden werden, dass jeder sich informieren kann, ggf. dagegen agitieren (am politischen Geschehen partizipieren) kann und der Politiker zur Rechenschaft verpflichtet ist.
- Stärkung des Vertrauens: Durch die inhärente Offenheit wird das Vertrauen der Bürger in die Regierung(sform) gestärkt. In der Politikwissenschaft gilt es als Folge des gestärkten Vertrauens, dass die Bürger weniger Widerstand gegen politische Ziele leisten, da sie einerseits gewissen Einfluss haben (Partizipation) und andererseits schon im Voraus von den Zielen wissen (Information).
Ich frage mich nun, aus welchem Grund kein Konsens zur Veröffentlichungsfrage erreicht wurde. Soll die fundierte Wahlentscheidung verunmöglicht werden? Oder sollen die drängenden Probleme ausgeblendet werden, damit die Wünsche der Contentindustrie ungehindert ihren Weg in das Regelwerk finden? Das wäre unverständlich, denn Felix Oberholzer-Gee erklärte kürzlich im Interview mit 20Minuten, dass unser Urheberrecht nicht funktioniert. Auch allgemein haben die Medien die Relevanz von ACTA zum Glück erkannt (siehe Netzpolitik, Futurezone und Heise). Schlussendlich könnte der Geheimhaltungsgrund auch simpel sein: Die betroffene Regierung braucht kein Vertrauen, denn sie wurde ja bereits gewählt und kann nun bis ans Ende der Amtsperiode tun und lassen was sie will.
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