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Grundrechte als Feind der Verbrechensbekämpfung

26.05.2010 | 9 Kommentare

Es ist einfach nur mühsam: da könnte man als Ermittler bequem an einem Arbeitsplatz alle Internetuser total überwachen um Straftaten aufzudecken. Doch die bösen Grundrechte machen einen Strich durch die Rechnung: jeder hat ein Recht auf die Privatsphäre. Dafür gibt es aber eine ganz einfache Lösung. Man erfinde einen Vorwand wie die angeblich explodierende Verbreitung von Kinderpornographie oder die bösen contentindustrieschädigenden Filesharer und legitimiere per Bundesgesetz die Präventivüberwachung und Vorratsdatenspeicherung. Denn wer kann schon nein zur Bekämpfung von Kinderpornographie sagen oder gegen die Rettung der Kultur sein?

Solche Versuche, unsere Grundrechte über die Planke gehen zu lassen, findet man in letzter Zeit immer wieder. Die FDP will die totale Überwachung mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit II (BWIS II) und drei Duzend Staaten wollen mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) die Kriminalisierung jedes Internetbenutzers erreichen. Seit einer Woche fordert das Bundesamt für Justiz einen Bundestrojaner und mit der Revision des  Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) nimmt es den Konkurs kleiner Service Providers in Kauf. Denn wer als Internetdienstleistungsanbieter keine Überwachungshard- und Software auf eigene Kosten anschafft und die Behörden nicht auf eigene Kosten in ihren Ermittlungen unterstützt dem Drohen Bussen von bis zu 100’000 Franken.

Ähnlich wie bei BWIS II dürfte das gesamte Umfeld eines Verdächtigen überwacht werden. Ausserdem werden die Internetdienstleister dazu verpflichtet, auf Anfrage Echtzeitüberwachung zu betreiben und von den Behörden Beauftragte nach ihrem Gutdünken rumschnüffeln zu lassen. Durch den Bundestrojaner könnten die Behörden ausserdem alle persönlichen Daten ausspähen und sich durch die Verwendung persönlicher GPG-Keys sogar fremde Identitäten aneignen! Wie Viktor Györffy, Anwalt und Präsident von grundrechte.ch, in der WOZ richtig sagt: “Das ist, wie wenn Sie, statt die Briefe abzufangen und zu öffnen, den Schreibtisch aufbrechen und neben dem Büro gleich auch noch das Wohn- und das Schlafzimmer durchstöbern.” Angewandt dürfte diese Methode bei sage und schreibe 97 Strafartikel werden – unter anderem bei Sachbeschädigung mit hohem Schaden, Drohungen und Störung des Eisenbahnverkehrs. Auf Deutsch: Jeder dürfte jederzeit vollumfänglich überwacht werden. Aber das ist für die Verbrechensbekämpfung natürlich OK – denn wer braucht schon eine Unschuldsvermutung?

Patrick Rohner, Verantwortlicher für die BÜPF-Revision beim BJ, nimmt das aber gelassen verharmlosend in Kauf. Er macht sich über etwas total anderes Sorgen. Die Bezeichnung “Trojaner” sei falsch weil negativ besetzt und impliziere etwas Illegales. Der Staat handle aber im Rahmen des Gesetzes und sei kein Internetkrimineller. Ich habe dazu nur noch eines zu sagen: Zum Glück gibt es uns Piraten, die diesen Wahnsinn stoppen werden!

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Kommentare

9 Responses to “Grundrechte als Feind der Verbrechensbekämpfung”

  1. Esra
    May 27th, 2010 @ 15:01

    hi Denis,

    wo kann ich in Erfagrung bringen welche 97 Strafgesetzartikel es sind?

    Gruss Esra

  2. Denis Simonet
    May 27th, 2010 @ 16:01

    Hoi Esra

    Danke für die Nachfrage! Das steht so im WOZ-Artikel. Ich habe sie gerade angeschrieben und dieselbe Frage gestellt. Sobald ich eine Antwort habe füge ich sie als Kommentar hinzu.

    Lieber Gruss,
    Denis

  3. Denis Simonet
    May 27th, 2010 @ 16:07

    Und die Antwort ist schon da. Die Artikel stehen in der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung (StPo): http://www.admin.ch/ch/d/as/2010/1881.pdf

    Im Artikel 269 werden die Artikel aufgelistet. Beachte: ein Artikel kann mehrere Tatbestände beinhalten. Übrigens geht es nicht nur um Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch sondern auch um Strafartikel aus anderen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz. Hier findest du eine Aufschlüsselung der Artikel: http://nichtsistklar.wordpress.com/2009/07/16/dringende-durchsage-bupf-upf-dba/

  4. Esra
    May 27th, 2010 @ 17:02

    danke für die Info! Werde es in einer gemütlicherern Zeit unter die Lupe nehmen.

    Gruss
    Esra

  5. Denis Simonet » Das Bundesamt für Justiz erklärt den Bundestrojaner
    June 3rd, 2010 @ 19:43

    [...] BÜPF-Revision kann den Konkurs kleiner Internetunternehmen bedeuten. Doch nicht nur Unternehmen sind gefährdet. [...]

  6. Denis Simonet » Ein Jahr Vernunftspolitik – Happy Birthday Piratenpartei!
    July 12th, 2010 @ 15:21

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  7. Denis Simonet » SPF, SIUG, SKS und PPS gegen den Bundestrojaner
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