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Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen?

19.04.2010 | 20 Kommentare

Diese Frage stellt Géraldine Savary, Ständerätin der SP, in einem mit kuriosen Aussagen übersäten Postulat an den Ständerat. Sie bezieht sich auf die angeblich seit dem Jahr 2000 sinkenden Einnahmen der Musikindustrie und sieht in den Downloads von Musik die Ursache. Ob ein Verbot von Computerspielen, virtuelle Stoppschilder als Massnahme gegen die Verbreitung von Kinderpornographie, Einschränkungen unserer Privatsphäre durch eine grenzenlose Überwachungseuphorie oder im Geheimen verhandelte Abkommen gegen unsere Grundrechte – inkompetente Vorstösse wie diese gab es in letzter Zeit von selbst ernannten Internet- und Technologieexpertenpolitikern zu Hauf. Auf dieses Paradoxon von Savary bin ich aber schon fast neidisch – im Deutschunterricht ist mir leider nie etwas dermassen Kreatives eingefallen. Eine Ständerätin fragt also per Postulat, ob etwas Illegales illegalisiert werden soll. Ich finde es tragisch, dass eine Vertreterin eines ganzen Kantons nicht weiss, wie Illegalität definiert ist. Um das zu berichtigen, hier die Definition von Wikipedia:

Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat.

Kein geltendes Schweizer Recht verbietet den Download von Musik oder Filmen. Es gibt also kein illegales Herunterladen von Musik und Filmen in der Schweiz! Als ob das nicht schon genug wäre stellt sie im Postulat auch ihr offensichtliches Unverständnis der zugrundeliegenden Materie an den Tag und schlägt HADOPI, Frankreichs demokratisch und menschenrechtlich höchst bedenkliche “Lösung”, als Möglichkeit vor – oder als Alternative Gebühren auf Handys. Auch Pauschalabgaben auf Internetanschlüsse sollen geprüft werden. Es scheint mir, als ob die Gute leicht überfordert ist und den Überblick verloren hat.

Als Grund für ihre geradezu elegisch formulierte Eingabe gibt sie die angeblich fundamental gesunkenen Einnahmen der Musikindustrie an und ergänzt mit der Information, dass sich mehr als 13 600 Schweizer Bands auf einer nicht näher präzisierten Plattform eingetragen haben. Sie berücksichtigt weder die Entwicklung der Konzertbesuche noch den Verkauf über alternative Wege. Sie gibt ausschliesslich die Zahlen der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) an. Die IFPI ist bekannt dafür, die Realität für ihre Zwecke zu frisieren. So behauptet sie z.B. auf ihrer Internetseite, dass der Download von urheberrechtlich geschützter Musik illegal sei. Schlicht eine Lüge!

Auch aus ideologischer Sicht hat Frau Savary durch dieses Postulat bereits Kritik erfahren. Pascal Gloor, unser Vizepräsident, hat das in einer offenen Nachricht an die Sozialdemokraten auf Facebook erläutert. Die Unterstützung der Medienindustrie in ihrem Versuch, die Allgemeinheit zu kriminalisieren um unbegrenzten Reichtum zu erlangen – sind das die Sozialisten des 21. Jahrhunderts?

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Kommentare

20 Responses to “Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen?”

  1. Herr Urbach
    April 19th, 2010 @ 13:50

    Gute Frage. Ich sage nein! RT @SciF0r Neuer Blogpost: Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen? http://bit.ly/aS7BCQ

  2. Piratenpartei CH
    April 19th, 2010 @ 15:00

    RT @SciF0r: Neuer Blogpost: Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen? http://bit.ly/aS7BCQ #fb

  3. Int. Pirate News
    April 19th, 2010 @ 15:28

    RT @ppsde: RT @SciF0r: Neuer Blogpost: Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen? http://bit.ly/aS7BCQ #fb

  4. Patrick Mächler / Valio
    April 19th, 2010 @ 16:02

    Abgesehen von der unsinnigen Benennung hat sich Géraldine Savary hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht sich wirklich mit der bisherigen Schweizer Gesetzgebung auseinanderzusetzen. Die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Urheberrechts 2006 [1] lässt eigentlich keinen Interpretationsspielraum offen: Beim Download von Kulturgütern (nicht Software) für den privaten Gebrauch soll eben gerade nicht unterschieden werden ob diese aus “legalen” oder “illegalen Quellen” stammen, sondern dies soll über die Leerträgervergütung abgedeckt werden. Gerade durch das Aufkommen von iTunes, etc. musste überhaupt damals erst Artikel 19.3bis eingeführt werden, damit man die Vergütung nicht noch für Werke die man bei iTunes erworben hat mitzahlt (bis dahin war der Verkauf an Private durch iTunes & co nach Artikel 19.3 in der Schweiz übrigens auch faktisch illegal; nur hat die damals niemand verklagt).

    [1] http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3389.pdf

  5. Denis Simonet
    April 20th, 2010 @ 15:14

    Ich habe gerade herausgefunden, dass auch Luc Recordon von den Grünen das Teil unterschrieben hat. Er war auch schon für das Computerspieleverbot. Hoffentlich repräsentiert er damit nicht die Grundhaltung der Grünen zu diesen Themen, denn Antonio Hodgers hat ein anderes Bild von ihnen übermittelt.

  6. Wortgefecht
    April 21st, 2010 @ 17:44

    Die gute Frau Ständerätin ist halt Journalistin und Lobbyistin für Kunstschaffende (Film, Tanz, …). Alleine in der Fondation vaudoise pour le cinéma, in deren Stiftungsrat Frau Ständerätin sitzt, sind eine stattliche Zahl von Vertretern von Produktionsfirmen (Geschäftsführer, Verwaltungsräte usw.) ebenfalls im Stiftungsrat. Woher wohl der Wind weht?

    Solcherlei lässt sich übrigens recht schnell über moneyhouse.ch recherchieren:

    http://www.moneyhouse.ch/u/v/fondation_vaudoise_pour_le_cinema_CH-550.0.174.931-3.htm

  7. Konrad Hummler
    April 21st, 2010 @ 19:39

    Ihr Piraten seid einfach nur lächerlich, sorry. Urheberrecht auf ein Pop-Album soll nach 5 Jahren verfallen, selten einen grösseren Scheiss gelesen. Ich schlag dann mal vor, dass das Eigentumsrecht des Hauses deiner Eltern bei Ihrem Tod verfällt und ich es übernehme, was hälst du davon? Über die Methoden, wie Downloads verhindert werden können oder sollen kann man sich ja streiten, als Informatiker bin ich mir nur zu gut dessen bewusst dass das Verhindern von Filesharing ein aussichtsloses Unterfangen zu sein scheint. Nichtsdestotrotz graut mir vor einer Welt, wo nur noch einige wenige grossen internationalen Breitbandanbieter, Major Labels und Apples durch Musik Geld verdienen, die Künstler noch einige wenige Brösel kriegen und sämtliche Musik-Geschäfte längst geschlossen sind. Eure Hirnfürze sind ein Schlag ins Gesicht für jeden Musiker, Autor, Filemacher usw. usf. Konzentriert euch lieber auf die Freiheitsrechte, dort macht ihr wenigsten sinnvolle Arbeit.

  8. Denis Simonet
    April 22nd, 2010 @ 10:17

    @Konrad Hummler

    Ist es OK, wenn ich dir das Haus 50 Jahre nach dem Tod deiner Eltern wegnehme? Nein? Ok, dann lassen wir diesen absurden Vergleich mal beiseite.

    Ich bin total mit dir einverstanden: es darf nicht sein, dass am Ende ein paar Majors bestimmen, welche Kultur wir konsumieren und welche nicht. Auch der zunehmende Reichtum der Majors auf Kosten der Künstler muss verhindert werden. Aber genau deswegen darf das Urheberrecht nicht dauernd verlängert und strenger gemacht werden.

    Die Zeiten ändern sich und wenn die Musikgeschäfte schliessen weil die Gesellschaft lieber im Internet Kultur konsumiert dann ist das unverhinderbar. Auch der freie Austausch von Wissen, Informationen und Kultur ist durch die neuen Möglichkeiten mehr denn je ein Grundbedürfnis. Es ergibt schlicht keinen Sinn, den Austausch von Kultur zu verbieten und somit einen grossen Teil der Menschheit zu kriminalisieren.

  9. Konrad Hummler
    April 22nd, 2010 @ 15:54

    Ihr wollte jemand einfach enteignen, der Vergleich ist überhaupt nicht absurd.

    Kriminalisierung und inwiefern ‘illegale Downloads’ überhaupt verhindert werden sollen, darüber kann man durchaus diskutieren.

  10. Denis Simonet
    April 22nd, 2010 @ 17:45

    Wenn dem so wäre dann erklär mir doch bitte, inwiefern diese angebliche “Enteignung” 70 Jahre nach dem Tod gerechtfertigt ist? Darf ich dir das Haus 70 Jahre nach dem Tod deines Vaters wegnehmen?

    Solange du nicht konsequent bist und der aktuellen Gesetzgebung nicht auch Enteignung vorwirfst und nicht den Standpunkt vertrittst, dass das Urheberrecht den Schutz auf immer und ewig ausweiten muss ist das Beispiel sehr wohl absurd und dein Standpunkt nicht haltbar.

  11. Daniel
    April 27th, 2010 @ 20:39

    Lieber Herr Hummler. Man muss aufpassen und nicht vergessen, dass es sich bei Urheberrechten um zeitliche beschränkte Rechte eines Urhebers handeln und nicht um materielle Eigentumsrechte. Der Hausvergleich hinkt deshalb stark.
    Eigentlich gehören nämlich alle Werke der Öffentlichkeit. Für eine gewisse Zeit erhalten jedoch Urheber und Verwerter (und Erben) Rechte an ihren Werken. Dabei geht es hauptsächlich darum einen Anreiz für die Produktion von Werken zu schaffen und nicht darum jemanden grundlos einfach Rechte zu geben. Man kann nun diskutieren, wie lange und wie extensiv ein Schutz sein muss, damit weiterhin Werke geschaffen werden. In diesem Zuge kann man durchaus zum Resultat kommen, dass sehr wenige Jahre genügen.

  12. Robert Poehler
    April 27th, 2010 @ 21:04

    Ich bin der Meinung das ein Rechteinhaber grundsätzlich die Möglichkeit haben muss einen Rechteverstoss geltend zu machen. Es kann nicht sein, das Geld und Zeit in Entwicklung investiert wird und dann die Inhalte straffrei verbreitet werden dürfen. Dies trotz der Tatsache das einige das Verhältnis zwischen Gewinn und Arbeit etwas sehr übertreiben.

  13. Denis Simonet » Per ACTA durch die Welt der Piraten
    May 11th, 2010 @ 11:01

    [...] von Computerspielen aussprechen, auch für die Kriminalisierung der Internetbenutzer sind. Am Beispiel Geraldine Savary sieht man schön, wie geschickt die Kulturabzocker sogar jemanden von den Sozialdemokraten für den [...]

  14. Denissimonet
    July 17th, 2010 @ 04:19

    Denissimonet…

    [...] all about denissimonet [...]…

  15. Denis Simonet » Olten::The Chronicles – 14 Jahre Urheberrecht sind genug!
    September 22nd, 2010 @ 10:23

    [...] ja! Ich erinnere an Géraldine Savarys Inkompetenzbeweis und an die Firma Logistep AG, die illegal IP-Adressen sammelte und teuer an die Rechteinhaber [...]

  16. Denis Simonet » Wem nützt das Urheberrecht?
    October 31st, 2010 @ 17:21

    [...] schade, dass selbst ParlamentarierInnen wie Géraldine Savary diesen absurden Darstellungen auf den Leim gehen und abstruse Eingaben machen. Aber ich schweife ab, zurück zur [...]

  17. Deutsche Content Allianz: Freunde des Internets. Oder so. : Denis Simonets Blog
    April 14th, 2011 @ 09:17

    [...] Das Internetverbot-System wie in Frankreich (HADOPI) und wie von Ständerätin Géraldine Savary proklamiert ist nur ein Beispiel, wie unsere Freiheit angegriffen wird. Erst wenige Bands und eine Hand voll [...]

  18. Frederike
    May 25th, 2011 @ 09:59

    Also das Herunterladen ist legal, das Zurverfügungstellen nicht? Dann ist der IFPI-Boss der Schweiz wohl schwer in der Illegalität :-), wie hier berichtet wird:
    http://zuerifluestern.wordpress.com

  19. Fredi
    December 6th, 2011 @ 15:01

    Ich finde es gut, dass man auf solche Themen aufmerksam macht. Es darf nicht sein, dass Leute (wie hier Frau Savary), die anscheinend keine Ahnung von der Thematik haben, von den Rechteverwerter “mobilisiert” (oder vielleicht gekauft?) werden und in der Politik mit mischen!

    Daher immer schön die Namen für die nächsten Wahlen im Gedächnis behalten..und ja nicht wiederwählen ;)

  20. Denkt an die Kinder! : Denis Simonet
    December 24th, 2011 @ 00:17

    [...] Werknutzung über das Internet» veröffentlicht. Dieser Bericht geht auf ein Postulat der Ständerätin Géraldine Savary zurück. Nun ist diese Antwort für Frau Savary natürlich unbefriedigend, wurde [...]

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